AGB & STORNOBEDIENGUNGEN
Unsere Agb's: Gästehaus Schemminger, Frau Rosel Schemminger, Hauptstrasse 17, 87538 Fischen(Vermieter)
Mit
der Buchung oder dem Buchungswunsch erteilt der Gast dem Vermieter
verbindlich den Auftrag zum Abschluss des Mietvertrags. Der Mietvertrag
wird für beide Seiten verbindlich, nachdem der Vermieter dem Gast die
Buchung mit Preis, Anreise- und Abreisedatum schriftlich (auch per Fax
oder E-Mail) bestätigt hat. Sollten Sie darin Abweichungen zu Ihrer
Buchung oder Ihrem Buchungswunsch feststellen, ist eine sofortige
Neuabsprache nötig.
Diese Buchungsbestätigung (Mietvertrag) ist
auf jeden Fall nochmals vom Gast zu bestätigen, andernfalls behält sich
der Vermieter das Recht vor, die Buchung zu stornieren. Anzahlung 25%
bei Buchung. Den Gesamtbetrag bezahlt der Gast bei Anreise oder bei der
Endabrechnung in bar. Der Gast kann vor Mietbeginn durch schriftliche
Erklärung (auch Fax - nicht E-Mail) jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt wird mit Eingang der Erklärung in unserem Haus wirksam.
Es gelten folgende Rücktrittsgebühren:
Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn werden 20 % des Wohnungsmietpreises berechnet.
Bei einem Rücktritt 17 - 30 Tage vor Mietbeginn werden 50 % des Wohnungsmietpreises berechnet.
Bei einem Rücktritt 0 - 16 Tage vor Mietbeginn werden 80 % des Wohnungsmietpreises berechnet.
Bei verspäteter Anreise und / oder vorzeitiger Abreise ist der komplette vereinbare Aufenthaltspreis zu entrichten.
In
der Regel erhält der Gast die Buchungsbestätigung per E-Mail. Diese
E-Mail enthält direkt einen Link zum Abschluß einer
Reiserücktrittsversicherung. Die oben genannten Gebühren sind unabhängig
von einer Vermietung der Wohnung in den frei gewordenen Tagen
unsererseits.
Die Vertragsleistung des Vermieters ergibt sich aus
den Angaben unserer Objektseite. Geringe Abweichungen, auch durch
saisonelle Gegebenheiten, sind möglich. Die Vertragsleistung des Gastes
bestehen in der sorgfältigen und schonenden Benutzung der
Ferienwohnungen im Mietzeitraum und in der kompletten Bezahlung der
angefallenen Kosten. Der Vermieter kann dem Gast eine adäquate
Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen.
Allfällige
Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Vermieters.
Für im Mietzeitraum entstandene Schäden an Wohnung und Inventar haftet
der Gast, auch durch Verursachung Dritter. Dieserlei Schäden sind
unverzüglich zu melden. Das mitbringen von Tieren ist nicht möglich.